Schattenhaushalt

Schattenhaushalt
Schạt|ten|haus|halt, der (Wirtsch.):
neben dem öffentlichen Haushalt (3) bestehender, nicht im eigentlichen Haushaltsplan veranschlagter Haushalt (3), der durch bestimmte finanzpolitische Maßnahmen, die Einrichtung zusätzlicher Fonds o. Ä. entsteht.

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Schattenhaushalt,
 
Bezeichnung für neben dem öffentlichen Haushalt bestehende Nebenhaushalte. Zu Schattenhaushalten kommt es zum einen dadurch, dass (v. a. bei den Bundesländern) nicht ausgeschöpfte Ausgabenermächtigungen (Ausgabenreste) auf die Ausgabenermächtigungen des folgenden Haushaltsplanes übertragen werden und aus diesem nicht mehr ersichtlich sind. Schattenhaushalte entstehen ferner durch die Einrichtung von Sondervermögen (z. B. Fonds »Deutsche Einheit«), von Sonderrechnungen (z. B. Landeskrankenhäuser) und von rechtlich selbstständigen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kreditfinanzierung des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau). Da bei einer derartigen »Flucht aus dem Budget« (Fondswirtschaft) die Krediteinnahmen der Schattenhaushalte nicht im eigentlichen Haushaltsplan veranschlagt werden, sind Schattenhaushalte politisch und finanzwissenschaftlich umstritten. (Fonds, Quasisteuern)

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Schạt|ten|haus|halt, der (Wirtsch.): neben dem öffentlichen ↑Haushalt (3) bestehender, nicht im eigentlichen Haushaltsplan veranschlagter ↑Haushalt (3), der durch bestimmte finanzpolitische Maßnahmen, die Einrichtung zusätzlicher Fonds o. Ä. entsteht.

Universal-Lexikon. 2012.

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